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Zur Mitte der Ausbildung findet eine Zwischenprüfung statt. Am Ende der Lehrzeit legt der Lehrling die Gesellenprüfung ab. Die Mindestanforderungen und den Prüfungsrahmen legen die Ausbildungsordnung und eine Gesellenprüfungsordnung fest. Die Prüfung unterteilt sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Im praktischen Teil wird eine Arbeitsprobe und ein Prüfungsstück, das sogenannte Gesellenstück, angefertigt. Nach bestandener Prüfung erhält der Lehrling den Gesellenbrief, der ihn berechtigt, sich als Tischlergeselle zu bezeichnen.
Letztes Update dieser Seite
15.09.2010 10:28